Der Heimtierhalter trägt die Verantwortung für eine tiergerechte Haltung
seines oder seiner Schützlinge. Dass Meerschweinchen nicht als Einzeltier
gehalten werden, genauso der Wellensittich, der junge Hund in die
Hundeschule sollte (muss) und Katzen kastriert gehören, hat sich mittlerweile
herumgesprochen. Aber wo kann ich mich noch umfassender informieren?
Auf der Internetseite www.tierschutz.com/heimtiere, finden auch Nutztierhalter
Anleitung und Hilfe. Vor einem Tierkauf ist es unumgänglich, sich über
die zu erwartende Aufgabe und die Bedürfnisse des Tieres zu informieren.
Tiermeldestellen
Wenn Sie ein Tier finden, unterstehen Sie der Meldepflicht gem. Art. 720a
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Da die Meldestellen kantonal
geregelt sind, gibt es unterschiedliche Anlaufstellen. Mit dem Schweizerischen
Tiermeldesystem bietet der Schweizerische Tierschutz STS neu unter der
Internetseite www.tierschutz.ch ein nationales Meldenetz an, das
24 Stunden täglich in Betrieb ist. Sie können aber auch telefonisch die nötige
Hilfeleistung erhalten unter folgenden Nummern:
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